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Aceto Balsamico di Modena IGP...
...ist die offizielle, bei der Europäischen Union eingetragene Bezeichnung, die durch eine spezifische Spezifikation für dieses Erzeugnis rechtlich festgelegt ist. In dieser Spezifikation werden zahlreiche Merkmale geregelt: Zutaten, Rohstoffe, ihre Herkunft, Verarbeitung, Verpackung und Etikettierung, Hygienestandards usw.
Jedes Erzeugnis, das auch nur eines dieser Merkmale nicht erfüllt, darf automatisch nicht mehr als Balsamico-Essig aus Modena IGP (g.g.A.) bezeichnet und verkauft werden.
Dieselbe Flasche, dieselben Zutaten, dieselbe Verpackung, dasselbe Format, dasselbe alles... bis auf den Säuregehalt. Da eine der vielen Regeln der ABM-Spezifikation (ABM = Aceto Balsamico di Modena) den Mindestsäuregehalt auf 6 % festlegt, können Produkte mit weniger als 6 % Säure nicht als Balsamico-Essig aus Modena angeboten werden, sondern nur als Condimento Balsamico.
Alles, was nicht vollständig der Spezifikation entspricht, wird automatisch zu einer «Würze». Innerhalb der Würzmittel unterscheidet man:
Aceto Balsamico di Modena fällt unter die Spezifikation, der Condimento Balsamico nicht – da die Spezifikation keine aromatisierten Produkte zulässt.
