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Klassifizierung der italienische Weine

Die Klassifikation der Weine besteht darin, eine Reihe von Regeln zusammenzustellen, die von einer "Disziplin" auferlegt werden, die festlegt, welche Reben und in welchem ​​Verhältnis zur Herstellung eines bestimmten Weins verwendet werden können. Ein grundlegender Teil ist das Territorium, das die am besten geeigneten Produktionsgebiete und die Traubenproduktionsregeln bestimmt.

Italienische Weine werden in 4 Kategorien eingeteilt: Tafelweine, I.G.T.-Weine, D.O.C.-Weine. und D.O.C.G.-Weine.

  • Tafelweine. Es handelt sich um Weine ohne geografische Angabe, die in diesem Sinne auch aus Trauben anderer Anbaugebiete hergestellt werden können. Da sie keine eindeutige Identität haben, fallen sie offensichtlich unter die generische Produktion, die jedoch nicht gleichbedeutend mit geringer Qualität ist. Auf dem Etikett ist es nicht möglich, die Reben, mit denen sie hergestellt werden, noch den Jahrgang anzugeben. Sie können in loser Schüttung, in Korbflaschen oder in verschiedenen Arten von Behältern zum Verzehr freigegeben werden.
  • Weine I.G.T. "Typische geografische Angabe". Es handelt sich um Weine, die durch die geografische Angabe des Erzeugungsgebiets gekennzeichnet sind und aus Trauben gewonnen werden müssen, die zu mindestens 85 % in dem genannten Gebiet geerntet wurden. Die Rebsorten können auf dem Etikett genannt werden, müssen es aber nicht. Sie können in loser Schüttung oder in Glasballons platziert werden.
  • Weine D.O.C. „Ursprungsbezeichnung“. Es handelt sich um Weine, die in Weinbergen produziert werden, die im Register eines genau definierten Gebiets eingetragen sind, und in diesem Sinne werden ein Produktionsertrag pro Hektar, die verwendeten Reben, der Alkoholgehalt und die Veredelung festgelegt. Vor dem Inverkehrbringen muss ein DOC-Wein einer chemisch-physikalischen Analyse und einer fachmännischen organoleptischen Prüfung durch die Handelskammern unterzogen werden. Sie werden im Allgemeinen in Flaschen verpackt, können aber auch lose oder in Korbflaschen verkauft werden.
  • Weine D.O.C.G. "Ursprungsbezeichnung und garantiert". Sie sind Weine von überlegener Qualität im Vergleich zu D.O.C.-Weinen, da sie strengen Vorschriften unterliegen. Vor der Abfüllung werden sie einer chemisch-physikalischen Analyse und einer Verkostung unterzogen. Anschliessend können auf den Flaschen Zustandsbänder aus Papier angebracht, auf den Flaschenhals oder auf den Verschluss aufgebracht werden. Ein Wein kann als D.O.C.G. erst nach Erhalt der Anerkennung als D.O.C.-Wein für mindestens 5 aufeinanderfolgende Jahre In Bezug auf die Klassifizierung von Weinen gemäss der europäischen Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wird festgelegt, dass EU-Weine ab dem Weinjahr 2009/2010 in die folgenden Typen eingeteilt werden müssen:
    Weine mit Ursprungsbezeichnung: Weine mit spezifischer Verbindung zum geografischen Gebiet, die als DOP und IGP gekennzeichnet sind, werden in von der Europäischen Union bestimmten Regionen hergestellt und unterliegen einer besonderen Produktionsdisziplin.
    Weine ohne Ursprungsbezeichnung: Weine, die keine spezifische Verbindung zum geografischen Gebiet aufweisen und die vor der Reform den Tafelweinen entsprachen; Sie werden in der Europäischen Union hergestellt und unterliegen keiner bestimmten Produktionsdisziplin.


Quelle: Assovini - Associazione Nationale Produttori Vinicoli e Turismo del Vino - www.assovini.it

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